Fragen zum Amtsblatt:
Tel. 0681 501-1113 (8:00 bis 16:00) und E-Mail:
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Fragen zum Abonnement:
Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH
Mainzer Straße 116
66121 Saarbrücken
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Internet:
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Fragen zum Zertifikat:
Tel. 0681 501-1166/-1191/-1171 (8:00 bis 16:00)
E-Mail:
informatik@staatskanzlei.saarland.de
Fragen zum Verkündungsportal und zum konsolidierten Landesrecht:
juris GmbH
Am Römerkastell 11, 66121 Saarbücken
Postfach 101564, 66015 Saarbrücken
Email:
service@juris.de
Internet:
www.juris.de
Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. E-Mail: service@juris.de
Damit eine Veröffentlichung eines Inserententextes an einem Donnerstag gewährleistet werden kann, müssen diese Texte in der Vorwoche bis jeweils Mittwoch 10.00 Uhr bei der Amtsblattstelle eingegangen sein und Rückgabetermine für erforderliche Korrekturabzüge eingehalten werden. Der Preis pro mm Veröffentlichungstext beträgt 0,90 Euro.
Wenn Sie einen Text zu Vereins- oder GmbH-Auflösungen (Liquidationen) im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlichen möchten, wird darum gebeten, diesen in dem abzubildenden Wortlaut per E-Mail an: amtsblatt@staatskanzlei.saarland.de zu senden. Nach Eingang und der Bearbeitung innerhalb der Amtsblattstelle, erhalten Sie den entsprechenden Korrekturabzug und die Rechnung von unserem Kooperationspartner, der Druckerei Satzweiss.com GmbH, per E-Mail zugesendet. Nachdem der Korrekturabzug der Druckerei bestätigt und die Rechnung beglichen wurde, erfolgt die Veröffentlichung des Bekanntgabetextes in der nächstmöglichen Amtsblattausgabe. Hierzu erhalten Sie von der Druckerei ein Schreiben, das Sie dann als Nachweis verwenden können.
1. Frage: Was bietet mir das Verkündungsportal?
Antwort: Das Verkündungsportal des Saarlandes bietet Ihnen via Internet den stets aktuellen und komfortablen Zugang zu dem Amtsblatt des Saarlandes. Sie können den Leistungsumfang des Verkündungsportals, den Sie nutzen möchten selbst bestimmen:
Kostenfrei steht Ihnen das Amtsblatt Teil I einschließlich der Möglichkeit einer Volltextrecherche zur Verfügung. Weiterhin haben Sie über den Menüpunkt „Amtsblattarchiv“ ebenfalls kostenfrei Zugang zu dem Historischen Amtsblatt mit den Ausgaben der Jahre 1945 bis 1998.
Mit einem kostenpflichtigen Abonnement des Amtsblattes können darüber hinaus die folgenden Angebote und Leistungen genutzt werden:
Mit einem kostenpflichtigen Zusatzabonnement können Sie das juris-Angebot Landesrecht des Saarlandes innerhalb des Verkündungsportals nutzen. Die Texte des Amtsblatts Teil I sind dabei mit dem saarländischen Landesrecht verlinkt.
2. Frage: Kostet es mich etwas, wenn ich das Verkündungsportal nutze?
Antwort: Die Nutzung der signierten Gesamtausgaben des Amtsblatts Teil I ist kostenlos. Für die Nutzung des Amtsblatts Teil II und des Bestands seit 1999, des konsolidierten Landesrechts sowie der erweiterten Funktionalitäten ist jeweils ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Diese Inhalte sehen Sie nur, wenn Sie Abonnent sind.
3. Frage: Kann ich im Verkündungsportal versehentlich Kosten auslösen?
Antwort: Nein, das kann nicht passieren.
4. Frage: Wofür ist der Bereich links oben zur Eingabe eines Benutzernamen und eines Passwortes vorgesehen?
Antwort: Dieser Bereich ist nur für Abonnenten von Bedeutung. Abonnenten melden sich hier mit ihrer Kennung für den Zugang zum vollständigen Amtsblatt und ggf. zum Landesrecht des Saarlandes an.
5. Frage: Wie gelange ich zum vollständigen Amtsblatt-Angebot?
Antwort: Dazu bestellen Sie ein Abonnement des Amtsblatts. Das Abonnement ist kostenpflichtig. Die Konditionen erfahren Sie unter dem Menüpunkt
Bestellen.
6. Frage: Wie kann ich das Landesrecht des Saarlandes gemeinsam mit dem Amtsblatt nutzen?
Antwort: Mit einem kostenpflichtigen Zusatzabonnement des juris-Angebots Landesrecht des Saarlands haben Sie Zugang zu dem konsolidierten Landesrecht mit dem Vorteil, dass Landesrecht- und Amtsblatt-Daten miteinander verknüpft sind. Die Konditionen erfahren Sie unter dem Menüpunkt
Bestellen.
7. Frage: Wie gelange ich an das Amtsblatt, wenn ich keinen PC oder Internet-Anschluss habe?
Antwort: Sie haben die Möglichkeit, das Amtsblatt Teil I bei der Amtsblattstelle der Staatskanzlei des Saarlandes und bei den Amtsgerichten im Saarland während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen Dokumente und gewährleisten, dass jeder auf seine Kosten Ausdrucke oder Kopien eines elektronischen Dokuments erhalten kann. Auf Verlangen überlassen die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte gegen Übernahme der Kosten einen beglaubigten Ausdruck eines elektronischen Dokuments. Daneben ist es möglich, das Amtsblatt Teil I während der Geschäftszeiten bei den saarländischen Gemeinden einzusehen und dort auf eigene Kosten Ausdrucke oder Kopien anfertigen zu lassen.
Die Verkündungsportal-Toolbar ist eine Symbolleiste, die sich nach dem Download automatisch in Ihren Browser integriert. Sie ermöglicht bei geöffnetem Browserfenster, dass Sie im Verkündungsportal recherchieren, unabhängig von der Website, die gerade im Browserfenster angezeigt wird. Eine gesonderte Anmeldung ist nach dem erstmaligen Einrichten nicht mehr erforderlich. Es können bis zu 200 Zeichen eingegeben werden. Bei Anklicken der Schaltfläche "Suchen" ohne Eingabe von Suchbegriffen wird sofort die Rechercheoberfläche des Verkündungsportals angezeigt. Die Toolbar kann mit einem Mausklick wieder deinstalliert werden.
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Das Amtsblatt des Saarlandes
ist das amtliche Verkündungsorgan des Saarlandes. Es beinhaltet die im verfassungsmäßigen Verfahren beschlossenen Gesetze und die Rechtsverordnungen des Saarlandes.
Darüber hinaus beinhaltet das Amtsblatt die sonstigen amtlichen Veröffentlichungen und öffentlich- en Zustellungen. ...mehr